31.03.2022

Data Act der EU: Nutzbarmachung riesiger Datenmengen

Die EU vereinigt europäische Staaten zu einer großen, kraftvollen Einheit. Was als Wirtschaftsbündnis begann, ist heute noch so viel mehr. Mit dem neuen EU-Data-Act-Gesetz besinnt sich die EU-Kommission wieder auf das wirtschaftliche Fundament, das die Innovationsfähigkeit der Mitgliedsstaaten sichern soll.

Unsere vernetzte Welt sammelt viele Daten, Tag für Tag, Herzschlag für Herzschlag. Angefangen bei unseren Smartphones, über den Sprachassistenten, das Auto bis hin zum Fitnesstracker und dem intelligenten Kühlschrank. Ob im privaten Haushalt, im Büro oder einer Fertigungsanlage, jeden Tag entstehen so Unmengen an Daten, die laut der EU-Kommission bisher kaum genutzt werden. Ganze 80 Prozent der erhobenen Daten würden bisher in den Servern der Hersteller verschwinden. Das soll sich nun ändern.

Mit dem gerade beschlossenen Data Act soll sichergestellt werden, dass die Nutzenden von Geräten den gleichen Zugang zu den Daten haben wie auch die Hersteller. Ein Landwirtschaftsbetrieb soll also bspw. vollen Zugriff auf alle Daten der Maschinen bekommen und auch Privathaushalte sollen ihre smarten Geräte besser kontrollieren und auswerten können. Zum einen geht damit der Wunsch einher, mehr Kontrolle über die erhobenen Daten zu erlangen, andererseits geht es aber auch um die Stärkung Europas als Innovationsstandort. Die Daten der Hersteller sollen auch den Wettbewerb erhöhen und die Vormachtstellung amerikanischer Unternehmen schwächen.

Insbesondere der Schwerpunkt im Bereich der Cloud-Anbieter zeigt, dass durch die Schaffung transparenter Branchenstandards sogenannte Lock-In-Effekte vermieden werden sollen. Verbraucherrechte sollen erheblich gestärkt werden, sodass ein Anbieterwechsel jederzeit unkompliziert und unter Mitnahme sämtlicher Daten uneingeschränkt möglich ist. Auch andere vernetzte Geräte sollen, wenn es nach dem EU-Gesetz geht, nicht mehr nur exklusiv an einen Anbieter gekoppelt sein. Die Wahlfreiheit stärkt zum einen die Position der Nutzenden, sorgt aber insgesamt für einen gerechteren Wettbewerb, in dem bisher amerikanische Giganten wie Amazon oder Google eine nahezu uneingeschränkte Vormachtstellung hatten.

Zusammengefasst regelt der Data Act, dass:

  • Daten, die durch Geräte und Produkte erfasst werden, auch zugänglich sind.
  • die Daten auf Anfrage des Nutzenden zur Verfügung stehen müssen.
  • Nutzende die Datenweitergabe an Dritte veranlassen können.
  • die Daten nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie erfasst/weitergeben wurden.

Der Data Act soll regeln, wer welche Daten unter welchen Bedingungen nutzen darf und wer darüber entscheidet. Kritikern geht das Gesetz jedoch noch nicht weit genug. Vieles bliebe offen und müsse auf Staats- oder bspw. im Falle von Deutschland auch auf Bundeslandebene nachgeschärft und geregelt werden. Es bleibt also ein hochgestecktes Ziel und angesichts der großen Player auf dem Markt, die Frage, wie die praktische Umsetzung aussehen soll und mit welchen Hindernissen von Google und Co. zu rechnen ist.

Es ist absehbar, dass die großen Tech-Unternehmen ihre bisher sehr exklusiven Rechte an den Daten ihrer Geräte nur sehr ungern aus der Hand geben werden. Auch die Abschaffung der Anbietergebundenheit durch den Kauf eines Geräts oder die Nutzung eines Services durch einheitliche Branchenstandards ist alles andere als im Sinne der Anbieter, deren starke Position dadurch sehr gefährdet ist. Letztendlich sollen so auch kleinere (europäische) Unternehmen ein größeres Stück vom Umsatzkuchen abbekommen und die Wirtschaftskraft der EU gestärkt werden. Aktuell haben wir ein Ziel und eine Richtung, nun geht es um die genaue Routenplanung für ein gutes Gelingen.

Quellen
Europäische Datenstrategie: Die EU zum Vorbild für eine digitale Gesellschaft machen
Data-Act-Verordnung: Neues Datengesetz der EU erntet massive Kritik aus der Zivilgesellschaft
Data Act: EU schafft Rechtssicherheit für die Datenwirtschaft – Die EU öffnet das Internet der Dinge
Data Act der EU: Innovationstreiber oder Hemmschuh?
Data Act: EU feiert Einigung zu neuem Gesetz – Wem gehören jetzt welche Daten?

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